|
Was ist unter der Zertifizierung zu verstehen?
Damit ein Produkt “riesterfähig”, also für die Nutzung zur
staatlich geförderten Zusatzrente geeignet ist, muß es einige Voraussetzungen erfüllen. Diese werden durch eine spezielle Zertifizierungsbehörde geprüft. Aber Vorsicht: Die Zertifizierung
ist kein Qualitätsurteil! Sie bestätigt lediglich, daß folgende Kriterien eingehalten werden:
Mindestlaufzeit Der Vertrag muß mindestens bis zum
Alter 62 laufen. Eine vorherige Entnahme ist nicht möglich. Eine Beitragsfreistellung ist aber unschädlich.
Rentenpflicht Die Zahlungen aus der Privaten
Vorsorge müssen in Form einer lebenslangen Rente (monatliche oder vierteljährliche Zahlungen) oder eines individuellen Auszahlplans erfolgen. Bei der Wahl des Auszahlplans müssen spätestens zum Alter 85 Jahre
10% des ursprünglich gebildeten Kapitals in eine lebenslange Rente umgewandelt werden. Seit dem Jahr 2005 ist zu Rentenbeginn eine Einmalauszahlung von 30% des vorhandenen Kapitals möglich.
Kapitalgarantie Der Anbieter muß sicherstellen, daß
zum Zeitpunkt des Rentenbeginns mindestens die eingezahlten Beiträge vorhanden sind. Gemeint sind damit die Bruttobeiträge vor Kosten - diese müssen also wieder erwirtschaftet worden sein.
Mindestbeitrag Es müssen bestimmte Mindestbeiträge
gespart werden (sogenannter Sockelbeitrag), um überhaupt Anspruch auf die Förderung zu haben. Dieser Sockelbetrag beträgt ab dem Jahr 2005 einheitlich EUR 60,- pro Jahr.
Kosten Die Vertriebs- und Verwaltungskosten müssen
dem Kunden gegenüber offengelegt werden, ebenso die Kosten bei einem Wechsel des Vertrages zu einem anderen Anbieter. Die Abschlußkosten sind dabei auf mindestens 5 Jahre zu verteilen.
Informationspflichten Bei Vertragsabschluß müssen
die oben geschilderten Kosten offengelegt werden. Der Anbieter muß zusätzlich jährlich schriftlich darüber informieren, ob und wie ethische, soziale und ökologische Belange bei der Anlage berücksichtigt
wurden.
Zusatzschutz In den Vertrag dürfen
Zusatzkomponenten zur Absicherung von Berufsunfähigkeit und von Hinterbliebenen (in Form einer Rente) vereinbart werden.
Wechsel des Anbieters Jeder Sparer hat das Recht,
seinen Anbieter zu wechseln und den Vertrag mitzunehmen.
”Unisex”-Tarife Seit dem Jahr 2006
müssen alle neu abgeschlossenen Verträge unabhängig vom Geschlecht sein. Dies führt bei Männern zu niedrigeren Renten, bei Frauen zu etwas höheren Renten.
|