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Allgemeine Grundlagen
Wir möchten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zu den Grundlagen &
Voraussetzungen einer Riester-Rente beantworten:
Wer bekommt die staatliche Förderung? Alle Personen, die
Pflichtbeiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung leisten, also
- Arbeitnehmer (auch Auszubildende)
- Angestellte des Öffentlichen Dienstes
- Beamte
- Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker)
- Landwirte
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Arbeitslose, Krankengeldempfänger
- Eltern im gesetzlichen Erziehungsurlaub
- Ehegatten von Personen, die nach obigen Kriterien
zulageberechtigt sind
Gibt es einen Steuervorteil? Ja, im
Rahmen des § 10a, Abs. 1 EStG können die Beiträge incl. der Zulagen steuerlich geltend gemacht werden. Ist der steuerliche Vorteil größer als die staatliche Zulage, wird die Differenz mit dem Steuerbescheid
gutgeschrieben.
Muß ich trotzdem etwas versteuern? Ja,
es gibt eine sogenannte “nachgelagerte Besteuerung”. Das heißt: Die Rente, die Sie beziehen, müssen Sie voll versteuern (und nicht nur mit dem sogenannten “Ertragsanteil”).
Muß ich mir das Geld als Rente auszahlen lassen?
Ja, es gibt eine Pflicht zur Rente. Anders als in der normalen privaten Rentenversicherung können Sie hier das Geld nicht auf einmal in Form einer Kapitalabfindung ausgezahlt bekommen. Der Gesetzgeber
schreibt eine lebenslange Rente zwingend vor. Allerdings ist es je nach Tarif bei der Versicherung sowie beim Ansparen in einem Investmentfonds möglich, sich bis zu 30% der angesparten Summe auf einmal
auszahlen zu lassen.
Kann ich die Rentenzahlung flexibel gestalten?
Ja, das ist möglich. Sie können je nach Anbieter einen speziellen Auszahlplan ganz nach Ihren Bedürfnissen vereinbaren. Allerdings müssen zum Alter 85 Jahre noch mindestens 10% des ursprünglichen
Guthabens für eine lebenslange Rente zur Verfügung stehen.
Kann ich den Anbieter wechseln? Ja, Sie
können Ihrem bisherigen Vertragspartner mit einer Frist von 3 Monaten zum Quartalsende kündigen. Das gebildete Kapital muß dann direkt zu einem anderen Anbieter von Altersvorsorgeprodukten übertragen werden.
Kann ich den Vertrag auch abtreten oder verpfänden?
Nein, es ist weder eine Abtretung noch eine Verpfändung möglich.
Wie hoch ist meine Zulage? Das kommt auf Ihre
individuelle Situation an. Bitte schauen Sie auf die Seite “Förderungen”.
Ich habe schon für das Alter vorgesorgt. Soll
ich diesen Vertrag kündigen oder umstellen? Nein, weder noch. Die Riester-Rente soll nur die neuen Lücken schließen, die mit der Rentenreform 2001 entstanden sind. Die bisherigen Lücken bleiben also voll
bestehen - und um die zu schließen, haben Sie ja den bestehenden Vertrag gemacht. Die Riester-Rente sollte daher unbedingt ZUSÄTZLICH abgeschlossen werden (Neue Lücke = Neuer Vertrag).
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