|
Die Zentrale Stelle überprüft nach Überweisung der Zulage die in den Anträgen enthaltenen Angaben. Je
nach Art werden diese Daten bei den Trägern der Gesetzlichen Rentenversicherung, den Meldebehörden, den Familienkassen, der Bundesanstalt für Arbeit und den Finanzämtern abgeglichen. So ist jederzeit
lückenlos nachvollziehbar, wann welcher Anspruch entstanden ist und ob ein Umgehungsversuch von Abgaben vorliegt.
|