|
Grundlagen
Möglichst jedes Mitglied der Gesetzlichen Rentenversicherung soll nach
Ansicht des Gesetzgebers die staatlich geförderte Zusatzvorsorge nutzen. Doch einfach “Lossparen” geht nicht - es dürfen nur Angebote gewählt werden, die durch eine spezielle Behörde zertifiziert
sind!
Um dieses Zertifikat zu erhalten müssen die Produkte bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Und noch eine Besonderheit: Beabsichtigen Sie, Ihren
Lebensabend im Ausland zu verbringen (z.B. Spanien, Türkei usw.), dann sollten Sie die “Riester-Rente” gar nicht erst nutzen! Hintergrund ist, daß eine Auszahlung der angesparten Rente ins
Ausland als “schädliche Verwendung” gilt. Das heißt, die während der Sparphase erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile müssen komplett zurückerstattet werden!
Links finden Sie weitere Informationen zur Riester-Rente
|