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Möglichst jedes Mitglied der Gesetzlichen Rentenversicherung soll nach Ansicht des Gesetzgebers die staatlich geförderte
Zusatzvorsorge nutzen. Doch einfach “Lossparen” geht nicht - es dürfen nur Angebote gewählt werden, die durch eine spezielle Behörde zertifiziert sind!
Um dieses Zertifikat zu erhalten müssen die Produkte bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Und noch eine Besonderheit: Beabsichtigen Sie, Ihren Lebensabend im Ausland zu verbringen (z.B. Spanien, Türkei usw.), dann
sollten Sie die “Riester-Rente” gar nicht erst nutzen! Hintergrund ist, daß eine Auszahlung der angesparten Rente ins Ausland als “schädliche Verwendung” gilt. Das heißt, die während der Sparphase
erhaltenen Zuschüsse und Steuervorteile müssen komplett zurückerstattet werden!
Links finden Sie weitere Informationen zur Riester-Rente
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